Wohnen in Elterlein
VERKAUF - Mehrfamilienhaus in Elterlein, Fohlengartenweg, "Biathlonhaus"
VERKAUF - Mehrfamilienhaus in Elterlein, Fohlengartenweg, "Biathlonhaus"
Zum Verkauf steht das teilsanierte Dreifamilienhaus, welches als ehemaliges „Biathlonhaus“ bekannt ist.
Die vorhandenen Wohnungen im 1.OG und DG im Objekt sind vermietet und es liegen unbefristete Mietverträge vor. Die Wohnung im EG ist sanierungsbedürftig und steht derzeit leer.
Die Garten- und Grünflächen sind gepflegt angerichtet. Auf dem Grundstück befindet sich ein Nebengebäude mit einer Garage, einer Etage für Abstellmöglichkeiten und einem Spitzboden. Das Nebengebäude steht derzeit leer.
Außerdem befindet sich eine weitere Einzelgarage auf dem Grundstück mit Ausfahrt zur Grünhainer Straße, die derzeit von den Mietern genutzt wird.
Das Gebäude verfügt über einen Anbau Richtung Fohlengartenweg, der als Abstellmöglichkeiten und Erweiterung der Kellerräume genutzt werden kann.
Der wunderschöne Blick über den Erzgebirgskamm auf den Pöhlberg, Bärenstein, Scheibenberg und den Fichtelberg ist eindrucksvoll hervorzuheben und lädt zum Innehalten ein.
VERKAUF - Wohnhaus mit Vereinsräumen in Elterlein, Zwönitzer Straße
VERKAUF - Wohnhaus mit Vereinsräumen in Elterlein, Zwönitzer Straße

Zum Verkauf steht das denkmalgeschützte Wohngebäude im Herzen der Stadt Elterlein.
Das Objekt ist stark sanierungsbedürftig und bis auf einige Zimmer im EG (Nutzung durch Verein) ist ein Leerstand zu verzeichnen. Auf der Rückseite ist ein kleiner Innenhof vorhanden, einen Garten oder Garagen gibt es nicht.
Die Immobilie liegt im städtebaulichen Entwicklungskonzept „Stadtkern der Manufakturen“, wodurch steuerliche Vorteile bei einer Sanierung entstehen können.
VERKAUF - Grundstück mit Bestandsgebäude, Scheibenberger Straße
VERKAUF - Grundstück mit Bestandsgebäude, Scheibenberger Straße

Das Gebäude befindet sich in einem akut sanierungsbedürftigen bis abrissreifen Zustand. Aufgrund des baulichen Zustandes ist ein wirtschaftlicher Erhalt ausgeschlossen. Das Gebäude ist leerstehend und derzeit nicht nutzbar. Ob und in welchem Umfang ein Erhalt oder Rückbau wirtschaftlich sinnvoll ist, obliegt der Entscheidung des Erwerbers. Aufgrund der Reihenbebauung ist im Falle eines Abbruches die Sicherung der angrenzenden Gebäude vorzunehmen.
Die Grundstücke befinden sich bauplanungsrechtlich im Innenbereich.
VERKAUF - kommunale Eigentumswohnung, Neubau 4, 1.OG rechts
VERKAUF - kommunale Eigentumswohnung, Neubau 4, 1.OG rechts

Die vorhandene Wohnung ist seit dem 01.07.2010 vermietet und es liegt ein unbefristeter Mietvertrag vor. Alle Räume verfügen über Tageslichtfenster, in der Küche befindet sich eine Gastherme zur Heiz- sowie Warmwasserversorgung der Wohnung. Aufgrund der langjährigen Vermietungssicherheit bietet sich eine anzukündigende Vor-Ort-Besichtigung der Wohnung an, um den Zustand von Böden und Sanitäreinrichtungen zu bemessen. Als Wohnungseigentümer tritt man automatisch in die Eigentümergemeinschaft des Gesamtwohnkomplexes Neubau 2-8 ein. Diese Eigentümergemeinschaft hat mittels Beschlusses eine Hausverwaltung bestellt, deren Befugnisse im Verwaltungsvertrag festgeschrieben sind. Jeder Eigentümer verpflichtet sich pro Wohnung ein monatliches Hausgeld sowie eine Instandhaltungsrücklage einzuzahlen (die jeweiligen Höhen bemessen sich nach jährlicher Abrechnung bzw. Eigentümerbeschlusses).
VERKAUF - kommunale Eigentumswohnung, Neubau 6, EG links
VERKAUF - kommunale Eigentumswohnung, Neubau 6, EG links

Die vorhandene Wohnung ist seit dem 01.04.2005 vermietet und es liegt ein unbefristeter Mietvertrag vor. Alle Räume verfügen über Tageslichtfenster, in der Küche befindet sich eine Gastherme zur Heiz- sowie Warmwasserversorgung der Wohnung. Aufgrund der langjährigen Vermietungssicherheit bietet sich eine anzukündigende Vor-Ort-Besichtigung der Wohnung an, um den Zustand von Böden und Sanitäreinrichtungen zu bemessen. Als Wohnungseigentümer tritt man automatisch in die Eigentümergemeinschaft des Gesamtwohnkomplexes Neubau 2-8 ein. Diese Eigentümergemeinschaft hat mittels Beschlusses eine Hausverwaltung bestellt, deren Befugnisse im Verwaltungsvertrag festgeschrieben sind. Jeder Eigentümer verpflichtet sich pro Wohnung ein monatliches Hausgeld sowie eine Instandhaltungsrücklage einzuzahlen (die jeweiligen Höhen bemessen sich nach jährlicher Abrechnung bzw. Eigentümerbeschlusses).
VERKAUF - kommunale Eigentumswohnung, Neubau 6, 3.OG links
VERKAUF - kommunale Eigentumswohnung, Neubau 6, 3.OG links

Die vorhandene Wohnung ist seit dem 01.11.2016 vermietet und es liegt ein unbefristeter Mietvertrag vor. Alle Räume verfügen über Tageslichtfenster, in der Küche befindet sich eine Gastherme zur Heiz- sowie Warmwasserversorgung der Wohnung. Aufgrund der langjährigen Vermietungssicherheit bietet sich eine anzukündigende Vor-Ort-Besichtigung der Wohnung an, um den Zustand von Böden und Sanitäreinrichtungen zu bemessen. Als Wohnungseigentümer tritt man automatisch in die Eigentümergemeinschaft des Gesamtwohnkomplexes Neubau 2-8 ein. Diese Eigentümergemeinschaft hat mittels Beschlusses eine Hausverwaltung bestellt, deren Befugnisse im Verwaltungsvertrag festgeschrieben sind. Jeder Eigentümer verpflichtet sich pro Wohnung ein monatliches Hausgeld sowie eine Instandhaltungsrücklage einzuzahlen (die jeweiligen Höhen bemessen sich nach jährlicher Abrechnung bzw. Eigentümerbeschlusses).
VERKAUF - kommunale Eigentumswohnung, Neubau 8, EG rechts
VERKAUF - kommunale Eigentumswohnung, Neubau 8, EG rechts

Die vorhandene Wohnung ist seit dem 01.10.2023 leerstehend. Um die Wohnung neu vermieten zu können, bedarf es einer umfangreichen Sanierung (HLS, Türen, Böden, Wände, etc.). Alle Räume verfügen über Tageslichtfenster, in der Küche befindet sich eine Gastherme zur Heiz- sowie Warmwasserversorgung der Wohnung. Als Wohnungseigentümer tritt man automatisch in die Eigentümergemeinschaft des Gesamtwohnkomplexes Neubau 2-8 ein. Diese Eigentümergemeinschaft hat mittels Beschlusses eine Hausverwaltung bestellt, deren Befugnisse im Verwaltungsvertrag festgeschrieben sind. Jeder Eigentümer verpflichtet sich pro Wohnung ein monatliches Hausgeld sowie eine Instandhaltungsrücklage einzuzahlen (die jeweiligen Höhen bemessen sich nach jährlicher Abrechnung bzw. Eigentümerbeschlusses).
VERKAUF - kommunale Eigentumswohnung, Neubau 8, 3.OG rechts
VERKAUF - kommunale Eigentumswohnung, Neubau 8, 3.OG rechts
Die vorhandene Wohnung ist seit dem 01.10.2024 vermietet und es liegt ein unbefristeter Mietvertrag vor. Alle Räume verfügen über Tageslichtfenster, in der Küche befindet sich eine Gastherme zur Heiz- sowie Warmwasserversorgung der Wohnung. Aufgrund der langjährigen Vermietungssicherheit bietet sich eine anzukündigende Vor-Ort-Besichtigung der Wohnung an, um den allgemeinen Zustand zu bemessen. 2022 wurde das Bad inklusive Fliesenarbeiten saniert. Als Wohnungseigentümer tritt man automatisch in die Eigentümergemeinschaft des Gesamtwohnkomplexes Neubau 2-8 ein. Diese Eigentümergemeinschaft hat mittels Beschlusses eine Hausverwaltung bestellt, deren Befugnisse im Verwaltungsvertrag festgeschrieben sind. Jeder Eigentümer verpflichtet sich pro Wohnung ein monatliches Hausgeld sowie eine Instandhaltungsrücklage einzuzahlen (die jeweiligen Höhen bemessen sich nach jährlicher Abrechnung bzw. Eigentümerbeschlusses).
VERKAUF - kommunale Eigentumswohnung, Neubau 8, DG links
VERKAUF - kommunale Eigentumswohnung, Neubau 8, DG links

Die vorhandene Wohnung ist seit dem 01.11.2024 leerstehend. Alle Räume verfügen über Tageslichtfenster, in der Küche befindet sich eine Gastherme zur Heiz- sowie Warmwasserversorgung der Wohnung. Die Gesamtwohnung ist mit Laminat ausgestattet. Als Wohnungseigentümer tritt man automatisch in die Eigentümergemeinschaft des Gesamtwohnkomplexes Neubau 2-8 ein. Diese Eigentümergemeinschaft hat mittels Beschlusses eine Hausverwaltung bestellt, deren Befugnisse im Verwaltungsvertrag festgeschrieben sind. Jeder Eigentümer verpflichtet sich pro Wohnung ein monatliches Hausgeld sowie eine Instandhaltungsrücklage einzuzahlen (die jeweiligen Höhen bemessen sich nach jährlicher Abrechnung bzw. Eigentümerbeschlusses).

